InsoSB Anlage 2
Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
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Die Anlage 2 ist nicht von Ihnen, sondern von einer geeigneten Person oder Stelle auszufüllen. In der Regel wird das die Person oder Stelle sein, die den außergerichtlichen Einigungsversuch begleitet hat. Der außergerichtliche Einigungsversuch darf im Zeitpunkt des Insolvenzantrags nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

13 Neben dem Namen und der Anschrift der geeigneten Person oder Stelle sollte insbesondere bei Schuldnerberatungsstellen der Name der Person angegeben werden, die als Ansprechpartner für das außergerichtliche Verfahren zuständig war.

14 In denjenigen Bundesländern, die eine behördliche Anerkennung der geeigneten Stellen eingeführt haben, sind die Einzelheiten der Anerkennung mitzuteilen; im Übrigen ist die Eignung kurz darzulegen.

15 Hier ist zunächst das Datum des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans einzusetzen; der außergerichtliche Plan muss der Bescheinigung in Kopie beigefügt werden. Sofern der außergerichtliche Plan - ausnahmsweise - nicht allen Gläubigern übersandt wurde, ist dies zu begründen. Das Ergebnis des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs ist mit dem Zeitpunkt des endgültigen Scheiterns mitzuteilen.

16 Die abschließende Bescheinigung ist von der geeigneten Person oder einem Angehörigen der geeigneten Stelle zu unterschreiben. Sofern ein Stempel vorhanden ist, sollte dieser zusätzlich zu der Unterschrift verwendet werden.

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