InsoSB 2014 | Anlage 2 Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs |
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Die Anlage 2 ist nicht von Ihnen, sondern von einer geeigneten Person oder Stelle auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse auszufüllen. In der Regel wird das die Person oder Stelle sein, die den außergerichtlichen Einigungsversuch begleitet hat. Der außergerichtliche Einigungsversuch darf zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags nicht länger als sechs Monate zurückliegen. |
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