InsoSB Anlage 3 A
(Erklärung zur Abkürzung der Wohlverhaltensperiode)
TechRes GmbH


Inhaltsverzeichnis für Hinweise 20

20 Die Anlage 3 A müssen Sie nur einreichen, wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 1997 zahlungsunfähig waren. Das Gericht stellt dann in dem Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung bei Aufhebung des Insolvenzverfahrens fest, dass die Laufzeit der Abtretungserklärung nicht sechs, sondern nur fünf Jahre beträgt. Dass Sie bereits vor 1997 zahlungsunfähig waren, müssen Sie durch Vorlage geeigneter Belege glaubhaft machen.

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