20 |
Die Anlage 3 A müssen Sie nur einreichen, wenn Sie bereits vor
dem 1. Januar 1997 zahlungsunfähig waren. Das Gericht stellt dann in
dem Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung bei
Aufhebung des Insolvenzverfahrens fest, dass die Laufzeit der Abtretungserklärung
nicht sechs, sondern nur fünf Jahre beträgt. Dass Sie bereits
vor 1997 zahlungsunfähig waren, müssen Sie durch Vorlage geeigneter
Belege glaubhaft machen. |
|