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Bitte geben Sie zunächst den genauen Namen des Kreditinstituts
(Bank, Sparkasse usw.) an, bei dem Sie das jeweilige Konto unterhalten,
sodann die genaue Kontonummer und zu Nr. 1.2 bis 1.6 zusätzlich die
Art des Kontos. Bei Termin-, Tagegeld- oder Festgeldkonten sowie bei Sparkonten
und Ratensparverträgen ist zusätzlich der genaue Zeitpunkt der
Fälligkeit der Einlagen anzugeben. In die Spalte "Stichtag"
tragen Sie bitte den Zeitpunkt ein, zu dem Sie den Kontostand ermittelt
haben. Dabei sollte die Angabe zeitnah zum Insolvenzantrag erfolgen, also
zum Zeitpunkt der Antragstellung möglichst nicht älter als drei
Wochen sein. Bei Konten, die im Soll geführt werden, ist dies in der
Spalte "Guthaben" durch ein vorangestelltes, deutlich sichtbares
Minuszeichen kenntlich zu machen. Geschäftsanteile an Genossenschaftsbanken
sind in dem Ergänzungsblatt 5 E 47
anzugeben. Zinseinkünfte tragen Sie bitte in dem Ergänzungsblatt
5 F 55 ein. |
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