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Anzugeben sind alle Wertgegenstände, die sich dauerhaft in Ihrem Besitz befinden; auf die Eigentumsverhältnisse ist ggf. im Ergänzungsblatt 5 H zum Vermögensverzeichnis 56 einzugehen. Bitte geben Sie, wenn Sie wertvollen Hausrat besitzen, insbesondere also bei höherwertigen Stereoanlagen, Computern, Fernsehgeräten und anderen Geräten der Unterhaltungselektronik, das ungefähre Alter der Geräte sowie deren Neupreis an; der von Ihnen geschätzte Zeitwert ist in der Spalte „Wert“ einzusetzen. Gleiches gilt für wertvolle Kleidungsstücke (insbesondere echte Pelze), Sportgeräte (z. B. Rennräder oder Sportboote) und alle übrigen Wertgegenstände in Ihrem Besitz. |
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