InsoSB 2014 Anlage 5 - Ergänzungsblatt 5 G
(Laufendes Einkommen)
TechRes GmbH


Inhaltsverzeichnis für Hinweise 50 51 52 53 54 55

50 Bitte bezeichnen Sie, wenn Sie derzeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben, zunächst Ihre genaue Tätigkeit. Wenn sich Ihr Tätigkeitsbereich in den vergangenen zwei Jahren wesentlich geändert hat, weisen Sie darauf bitte hin. Geben Sie sodann Namen und Anschrift Ihres Arbeitgebers an und teilen Sie – wenn vorhanden – auch die Personal-Nr. mit, unter der Sie bei Ihrem Arbeitgeber geführt werden. Um Ihre Angaben zu belegen, können Sie die Verdienstbescheinigungen der letzten zwei Monate beifügen.

1. Tragen Sie hier bitte Ihr regelmäßiges Monatseinkommen mit dem Auszahlungsbetrag (also abzüglich Steuern, Sozialabgaben und ggf. einbehaltener Pfändungs- bzw. Abtretungsbeträge) ein. Werden Beträge auf Grund von Pfändungen oder Lohnabtretungen einbehalten, so tragen Sie den Abzweigungsbetrag bitte ebenfalls ein. Nähere Angaben zu Pfändungen und Abtretungen machen Sie in diesem Fall bitte im Ergänzungsblatt 5 H 57 - 59 .

2. Wenn Sie regelmäßige Zulagen (Überstunden-, Nachtzuschläge usw.) erhalten, geben Sie bitte den durchschnittlichen Monatsbetrag ebenfalls mit dem Auszahlungsbetrag und ggf. mit dem Abzweigungsbetrag ein.

3. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen zusätzliche Leistungen gewährt (z. B. vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungs- oder Unterkunftszuschüsse), tragen Sie diese bitte hier ein.

4. und 5. Wenn Sie im laufenden oder im vergangenen Jahr Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld erhalten haben, tragen Sie die zuletzt erhaltenen Zahlungen bitte hier ein.

6. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Beschäftigung oder eines sonstigen Dienstverhältnisses Tantiemen, Provisionen oder zusätzliche Aufwandsentschädigungen erhalten, sind diese hier anzugeben, und zwar bei monatlicher Zahlungsweise in der Rubrik „monatlich“, im Übrigen in der Rubrik „jährlich“.

7. Wenn Sie infolge der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses einmalig oder vorübergehend Abfindungszahlungen oder Zahlungen aus einem Sozialplan erhalten, geben Sie diese Zahlungen hier bitte mit ihrem Gesamtbetrag an.


51 Wenn Sie Altersrente, Ruhestandsbezüge oder sonstige rentenähnliche Leistungen erhalten, tragen Sie diese bitte hier mit ihrem Auszahlungsbetrag (also abzüglich Steuern, Sozialabgaben und ggf. einbehaltener Pfändungs- bzw. Abtretungsbeträge) ein. Werden Beträge auf Grund von Pfändungen oder Lohnabtretungen einbehalten, so tragen Sie den Abzweigungsbetrag bitte ebenfalls ein. Nähere Angaben zu Pfändungen und Abtretungen machen Sie in diesem Fall bitte im Ergänzungsblatt 5 H 57 - 59 . Berufs und Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie Hinterbliebenen- und Unfallrenten tragen Sie bitte weiter unten in der Rubrik Leistungen aus öffentlichen Kassen 53 ein.

52 Wenn Sie laufende Unterhaltszahlungen (Barunterhalt) erhalten, sind Name und Anschrift der unterhaltspflichtigen Person(en) sowie die Höhe des regelmäßig gezahlten Unterhalts anzugeben. Werden Beträge auf Grund von Pfändungen oder Lohnabtretungen einbehalten, so tragen Sie den Abzweigungsbetrag bitte ebenfalls ein.

53 Hier sind Ihre regelmäßigen Leistungen aus öffentlichen Kassen anzugeben, also insbesondere Arbeitslosengeld sowie alle Sozialleistungen und alle Renten mit Ausnahme der Altersrente, die als Leistung der Rentenversicherung 51 zu erfassen ist. Werden Beträge auf Grund von Pfändungen oder Lohnabtretungen einbehalten, so tragen Sie den Abzweigungsbetrag bitte ebenfalls ein.

54 Wenn Sie einen Gegenstand, ein Grundstück oder eine Wohnung verpachten oder vermieten (auch Untermiete), geben Sie hier bitte zunächst das Miet- oder Pachtobjekt sowie Namen und Anschrift der Mieter oder Pächter an. Ihre Einkünfte geben Sie bitte mit dem monatlichen oder jährlichen Gesamtbetrag (Bruttomiete einschließlich aller Vorauszahlungen auf Nebenkosten etc.) an.

55 Wenn Sie Zinseinkünfte haben, geben Sie den ungefähren Jahresbetrag dieser Einkünfte hier an. Daneben ist hier Raum für weitere laufende Einkünfte, die nicht in einer anderen Rubrik erfasst sind.

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