InsoSB 2014 | Anlage 5 - Ergänzungsblatt
5 G (Laufendes Einkommen) |
TechRes GmbH |
Inhaltsverzeichnis für Hinweise | 50 | 51 | 52 | 53 | 54 | 55 |
50 | Bitte bezeichnen Sie, wenn Sie derzeit Einkünfte aus nichtselbstständiger
Arbeit haben, zunächst Ihre genaue Tätigkeit. Wenn sich Ihr Tätigkeitsbereich
in den vergangenen zwei Jahren wesentlich geändert hat, weisen Sie
darauf bitte hin. Geben Sie sodann Namen und Anschrift Ihres Arbeitgebers
an und teilen Sie wenn vorhanden auch die Personal-Nr. mit,
unter der Sie bei Ihrem Arbeitgeber geführt werden. Um Ihre Angaben
zu belegen, können Sie die Verdienstbescheinigungen der letzten zwei
Monate beifügen.
1. Tragen Sie hier bitte Ihr regelmäßiges Monatseinkommen mit dem Auszahlungsbetrag (also abzüglich Steuern, Sozialabgaben und ggf. einbehaltener Pfändungs- bzw. Abtretungsbeträge) ein. Werden Beträge auf Grund von Pfändungen oder Lohnabtretungen einbehalten, so tragen Sie den Abzweigungsbetrag bitte ebenfalls ein. Nähere Angaben zu Pfändungen und Abtretungen machen Sie in diesem Fall bitte im Ergänzungsblatt 5 H 57 - 59 . 2. Wenn Sie regelmäßige Zulagen (Überstunden-, Nachtzuschläge usw.) erhalten, geben Sie bitte den durchschnittlichen Monatsbetrag ebenfalls mit dem Auszahlungsbetrag und ggf. mit dem Abzweigungsbetrag ein. 3. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen zusätzliche Leistungen gewährt (z. B. vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungs- oder Unterkunftszuschüsse), tragen Sie diese bitte hier ein. 4. und 5. Wenn Sie im laufenden oder im vergangenen Jahr Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld erhalten haben, tragen Sie die zuletzt erhaltenen Zahlungen bitte hier ein. 6. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Beschäftigung oder eines sonstigen Dienstverhältnisses Tantiemen, Provisionen oder zusätzliche Aufwandsentschädigungen erhalten, sind diese hier anzugeben, und zwar bei monatlicher Zahlungsweise in der Rubrik „monatlich“, im Übrigen in der Rubrik „jährlich“. 7. Wenn Sie infolge der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses einmalig oder vorübergehend Abfindungszahlungen oder Zahlungen aus einem Sozialplan erhalten, geben Sie diese Zahlungen hier bitte mit ihrem Gesamtbetrag an. |
51 | Wenn Sie Altersrente, Ruhestandsbezüge oder sonstige rentenähnliche Leistungen erhalten, tragen Sie diese bitte hier mit ihrem Auszahlungsbetrag (also abzüglich Steuern, Sozialabgaben und ggf. einbehaltener Pfändungs- bzw. Abtretungsbeträge) ein. Werden Beträge auf Grund von Pfändungen oder Lohnabtretungen einbehalten, so tragen Sie den Abzweigungsbetrag bitte ebenfalls ein. Nähere Angaben zu Pfändungen und Abtretungen machen Sie in diesem Fall bitte im Ergänzungsblatt 5 H 57 - 59 . Berufs und Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie Hinterbliebenen- und Unfallrenten tragen Sie bitte weiter unten in der Rubrik Leistungen aus öffentlichen Kassen 53 ein. |
55 | Wenn Sie Zinseinkünfte haben, geben Sie den ungefähren Jahresbetrag dieser Einkünfte hier an. Daneben ist hier Raum für weitere laufende Einkünfte, die nicht in einer anderen Rubrik erfasst sind. |
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