Wenn Sie in den vergangenen vier Jahren Geld- oder Sachgeschenke von
nicht geringem Wert gemacht haben, die nach Ihren Lebensverhältnissen
nicht als übliche Gelegenheitsgeschenke (Geburtstags-, Weihnachtsgeschenke
usw.) anzusehen sind, müssen Sie hier den Empfänger sowie Gegenstand
und Wert der Geschenke angeben.
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Wenn Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre Gegenstände oder
Forderungen an eine der im Antragsvordruck im Einzelnen aufgeführten
nahestehenden Personen veräußert haben, müssen Sie ebenfalls
den Empfänger, den veräußerten Gegenstand und den Wert dieses
Gegenstandes bzw. der von Ihnen erhaltenen Gegenleistung mitteilen