Die Erläuterungen zur vorgeschlagenen Schuldenbereinigung sind
kein notwendiger Bestandteil des Schuldenbereinigungsplans. Sie dienen dazu,
einzelne Regelungen des Schuldenbereinigungsplans für die Gläubiger
verständlich zu machen. So kann es sich beispielsweise empfehlen, die
quotenmäßige Besserstellung eines Gläubigers zu erklären,
um Einwendungen der schlechter gestellten Gläubiger entgegenzuwirken.