Einigungsversuch und Bescheinigung |
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Antragspunkt 18: Die Berechnung und Ergebnis-Übernahme bzgl.
"Anteil der zustimmenden Gläubiger" erfolgt automatisch, gemäß
der Eingaben bei "Gl & Fo". Als Zustimmung wird gewertet, wenn der Gläubiger
für alle seine Forderungen zustimmt. Sollte die Zustimmung für
einzelne Forderungen nicht gegeben werden, wird der Gläubiger
als nicht zustimmend gewertet.
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Beurteilung und Aussichten |
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Antragspunkt 19: Begründung zum ggf. unterschiedlichen
Einigungsversuch außergerichtlich/gerichtlich sowie
Beurteilung/Einschätzung zum gerichtlichen
Schuldenbereinigungsplanverfahren.
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Bemerkung |
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Mehrzeilige Bemerkung |
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Hilfe |
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Abruf und Anzeige dieser Hilfe im Internet-Browser |
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Vorschau |
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Vorschau der Anlage 2A in
Word |
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Drucken |
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Druck der Anlage 2A |
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Speichern |
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Daten der Anlage 2A speichern und Fenster schließen |
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Abbrechen |
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Abbruch der Eingabe und Fenster schließen |
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