Anlage 6 Gläubiger- und Forderungsverzeichnis |
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Anlage 6 - Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
Für
die Anlage 6 sind keine weiteren Angaben notwendig. Die Daten
werden aus den Eingaben bei "Gl. & Fo" automatisch ermittelt.
Unberücksichtigt bleiben alle Gläubiger bzw. Forderungen auf die
verzichtet wird oder deren Forderungsbetrag gleich € 0,00
ist. |
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