InsoSB Allgemeine Hinweise TechRes GmbH


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Die Vordrucke für das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren können Sie mit dem Computer, mit der Schreibmaschine oder handschriftlich - bitte in lesbarer Druckschrift - ausfüllen. Da es sich um amtliche Vordrucke handelt, sind inhaltliche oder gestalterische Änderungen oder Ergänzungen nicht zulässig. Sollte der Raum im Vordruck nicht ausreichen, können Sie die Angaben auf einem besonderen Blatt machen. In dem betreffenden Feld des Vordrucks ist dann auf das beigefügte Blatt hinzuweisen.

Die vollständig ausgefüllten Vordrucke sind zunächst ohne Abschriften (Kopien) bei dem zuständigen Insolvenzgericht einzureichen. Wenn das Insolvenzgericht die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens 66 anordnet, werden Sie gesondert aufgefordert, Abschriften des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans (Anlage 7, Anlage 7 A und Anlage 7 B) und der Vermögensübersicht (Anlage 4) in der für die Zustellung an die Gläubiger erforderlichen Anzahl nachzureichen. Stellen Sie deshalb unbedingt sicher, dass Sie eine vollständige, inhaltsgleiche Kopie der an das Gericht übersandten Antragsunterlagen bei Ihren Verfahrensunterlagen behalten.


Wichtiger Hinweis zur Umstellung auf den Euro: Seit dem 1. Januar 2002 sind alle Beträge ausschließlich in EUR anzugeben; dies gilt auch für Beträge, die vor dem 1. Januar 2002 in DM entstanden sind oder mitgeteilt wurden.
Solche Beträge müssen Sie nach dem amtlichen Umrechnungskurs (1 EUR = 1,95583 DM) umrechnen

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