|
Die Vordrucke für das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
können Sie mit dem Computer, mit der Schreibmaschine oder handschriftlich
- bitte in lesbarer Druckschrift - ausfüllen. Da es sich um amtliche
Vordrucke handelt, sind inhaltliche oder gestalterische Änderungen
oder Ergänzungen nicht zulässig. Sollte der Raum im Vordruck nicht
ausreichen, können Sie die Angaben auf einem besonderen Blatt machen.
In dem betreffenden Feld des Vordrucks ist dann auf das beigefügte
Blatt hinzuweisen.
Die vollständig ausgefüllten Vordrucke sind zunächst ohne
Abschriften (Kopien) bei dem zuständigen Insolvenzgericht einzureichen.
Wenn das Insolvenzgericht die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens
66 anordnet, werden Sie gesondert
aufgefordert, Abschriften des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans (Anlage
7, Anlage 7 A und Anlage 7 B) und der Vermögensübersicht (Anlage
4) in der für die Zustellung an die Gläubiger erforderlichen Anzahl
nachzureichen. Stellen Sie deshalb unbedingt sicher, dass Sie eine vollständige,
inhaltsgleiche Kopie der an das Gericht übersandten Antragsunterlagen
bei Ihren Verfahrensunterlagen behalten.
|
|