InsoSB Anlage 3
Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO
TechRes GmbH


Inhaltsverzeichnis für Hinweise 19

19 Die Abtretungserklärung müssen Sie dem Eröffnungsantrag immer dann beifügen, wenn Sie einen Restschuldbefreiungsantrag gestellt haben. Die Abtretungserklärung müssen Sie eigenhändig unterschreiben. Auf der Grundlage der Abtretungserklärung wird Ihr pfändbares Einkommen nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Dauer der Wohlverhaltensperiode, die im Regelfall sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet, an den Treuhänder abgeführt und von diesem an Ihre Gläubiger verteilt. Bitte lesen Sie die in der Anlage 3 enthaltenen Erläuterungen zur Abtretungserklärung gründlich und prüfen Sie, ob Sie von der Abtretungserklärung erfasste Forderungen in der Vergangenheit abgetreten oder freiwillig verpfändet haben.

Auf Abtretungen oder freiwillige Verpfändungen - nicht auf Forderungspfändungen auf Grund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses - müssen Sie in der Abtretungserklärung hinweisen; die Einzelheiten sind dann im Ergänzungsblatt 5 H zum Vermögensverzeichnis 57 , 58 anzugeben. Dort können Sie auch ggf. Kopien der Abtretungsvereinbarungen beifügen.

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