InsoSB Anlage 5 - Ergänzungsblatt 5 H
(Sicherungsrechte Dritter und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen)
TechRes GmbH


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56 Wenn Sie Gegenstände (z. B. Ihren PKW) unter Eigentumsvorbehalt erworben oder zur Sicherung übereignet haben, geben Sie dies bitte hier an. Teilen Sie auch mit, wie hoch die gesicherte Restschuld derzeit noch ist. Nähere Angaben zum Wert des Sicherungsgegenstands machen Sie bitte im Ergänzungsblatt 5 B 33 - 34 .

57 Gleiches gilt, wenn Sie (etwa zur Sicherung eines Bankkredits) Ihren Lohn oder sonstige Forderungen abgetreten haben. Geben Sie hier bitte zusätzlich an, ob die Abtretung bei Ihrem Arbeitgeber offengelegt ist, und ob der pfändbare Teil der Einkünfte abgeführt wird. Die Höhe des Abzweigungsbetrags ergibt sich aus Ihren Angaben im Ergänzungsblatt 5 G 50 - 55 .

58 Soweit Sie Gegenstände oder Forderungen freiwillig verpfändet haben (z. B. in einem Pfandleihhaus), geben Sie dies bitte hier an. Teilen Sie auch mit, wie hoch die gesicherte Restschuld ist. Nähere Angaben zum Wert des Sicherungsgegenstands machen Sie bitte im Ergänzungsblatt 5 B 33 - 34 .

59 Wenn Gegenstände im Wege der Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher gepfändet wurden oder wenn Ihr Lohn oder sonstige Forderungen durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts gepfändet wurde, ist dies im Einzelnen hier anzugeben. Die DR-Nr. (das ist das Aktenzeichen des Gerichtsvollziehers) ergibt sich aus dem Pfändungsprotokoll, Name und Aktenzeichen des Vollstreckungsgerichts befindet sich auf der Ihnen zugestellten Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

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