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Anzugeben sind alle Wertgegenstände, die sich dauerhaft in Ihrem
Besitz befinden; auf die Eigentumsverhältnisse ist ggf. im Ergänzungsblatt
5 H zum Vermögensverzeichnis 56
einzugehen. Bitte geben Sie, soweit Sie wertvollen Hausrat besitzen,
insbesondere also bei höherwertigen Stereoanlagen, Computern, Fernsehgeräten
und anderen Geräten der Unterhaltungselektronik, das ungefähre
Alter der Geräte sowie deren Neupreis an; der von Ihnen geschätzte
Zeitwert ist in der Spalte "Wert" einzusetzen. Gleiches gilt für
wertvolle Kleidungsstücke (insbesondere echte Pelze), Sportgeräte
(z. B. Rennräder oder Sportboote) und alle übrigen Wertgegenstände
in Ihrem Besitz. |
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