InsoSB | Anlage 5 - Ergänzungsblatt
5 J (Regelmäßig wiederkehrende Verpflichtungen) |
TechRes GmbH |
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61 | Ihre Wohnkosten ergeben sich regelmäßig aus Ihrem Mietvertrag. Anzugeben sind die darin ausgewiesene Kaltmiete und die Mietnebenkosten. Wenn die Nebenkosten nicht gesondert ausgewiesen werden, ist in der Rubrik "Kaltmiete" die Gesamtmiete und in der Rubrik "Nebenkosten" ein Strich einzutragen. Soweit neben Ihnen weitere Personen Teile der Miete zahlen, ist neben Ihrer Mietzahlung der Anteil Ihrer Mitbewohner anzugeben. Eine von Ihnen geleistete Mietkaution ist als sonstiger Zahlungsanspruch 39 weiter oben zu erfassen |
62 | Weitere regelmäßige Zahlungsverpflichtungen sind nur aufzuführen,
soweit es sich nicht um unwesentliche Ausgaben im Rahmen der normalen Lebensführung
handelt. Anzugeben sind etwa Verpflichtungen aus Kredit-, Abzahlungskauf- oder Leasingverträgen sowie Lebensversicherungsbeiträge 36 und außergewöhnliche Belastungen (z. B. Mehraufwendungen bei Vorliegen einer Behinderung, regelmäßige Pflege- und Krankheitsaufwendungen usw.). |
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