InsoSB Gläubiger TechRes GmbH

Formular
Gläubiger
  • Gläubiger
  • Geschäftszeichen Gläubiger
  • Gläubigergruppe für Insolvenzplan
  • Postempfänger
  • Anteil an Gesamtverschuldung
  • Stellungnahme 'Außergerichtlicher Schuldenregulierungsplan'
  • Gläubiger verzichtet
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Verfahrensbevollmächtigter
  • Geschäftszeichen Verfahrensbevollmächtigter
  • Bemerkung
Inhaltsverzeichnis für Hinweise

Anlage 6


Programm

Beschreibung

Verweise

Verwaltung Gläubigerdaten

Gläubiger Der Gläubiger wird entweder aus der Adressen-Auswahl übernommen oder mit dem Button Neu erfasst . Wie in allen "Adressenfeldern" wird immer der Adressen-Suchbegiff angezeigt (siehe Verweis Eingabe Adresse). Der Gläubiger muss eingegeben werden. Der Button "Löschen" entfernt den Gläubiger nur aus dem Formular. Die Adressdaten stehen weiterhin über "Auswahl Adresse" zur Verfügung. Eingabe Adresse

Auswahl Adresse


Geschäftszeichen-
Gläubiger
Erfassen Sie das (Brief-)Zeichen des Gläubigers. Dies wird beim Schriftverkehr als "Ihr Zeichen" eingefügt, sofern der Gläubiger Postempfänger ist. Das hier eingegebene Geschäftszeichen des Gläubigers wird bei der Erstellung der Antragsformulare gedruckt.

Wenn Sie dem Gläubiger Forderungen zuweisen, wird das Geschäftszeichen des Gläubigers in die jeweilige Forderung als "Zeichen der Forderung" übernommen. Wenn der Gläubiger mehr als eine Forderung geltend macht, können Sie bei der Erfassung der Forderung diese Geschäftszeichen überschreiben.

Dies hat den Vorteil, dass beim Schriftverkehr und bei den Serienbriefen für jede Forderung / Geschäftszeichen ein eigenes Schreiben erstellt wird.


Gläubigergruppe für Insolvenzplan Zuweisung in die ausgewählte Gläubigergruppe.
Wird nur für den Insolvenzplan benötigt. Die Standardeingabe ist 'Keine Gruppenzuweisung'. Falls kein Insolvenzplan erstellt werden soll, belassen Sie die Standardeingabe unverändert.
 

Postempfänger Hier wird hinterlegt, an wen der Schriftverkehr (Empfänger) mit dem Gläubiger zu richten ist.

Die möglichen Optionen sind:

  • (1) Gläubiger
  • (2) Gesetzlicher Vertreter
  • (3) Verfahrensbevollmächtige(r)

Hat der Gläubiger weder einen gesetzlichen Vertreter noch einen Verfahrensbevollmächtigten, wählen Sie die Option (1) 'Gläubiger'. Briefanschrift und Geschäftszeichen vom Gläubiger werden verwendet.

Hat der Gläubiger einen gesetzlichen Vertreter, wählen Sie die Option (2) 'Gesetzlicher Vertreter'. Der gesetzliche Vertreter wird bei der Briefanschrift verwendet und beim Geschäftszeichen wird das Gläubiger -Geschäftszeichen angegeben.

Hat der Gläubiger einen Verfahrensbevollmächtigten eingesetzt, wählen Sie die Option (3) 'Verfahrensbevollmächtige(r)'. Es werden Briefanschrift und Geschäftszeichen vom Verfahrensbevollmächtigten verwendet.


Anteil an Gesamt-
verschuldung
Anzeige der Gesamtsumme der Forderungen des Gläubigers im Verhältnis zur Gesamtverschuldung des Antragstellers.

Stellungnahme 'Außer-
gerichtlicher Schulden-
regulierungplan
'
Die Checkboxen "Gläubiger stimmt zu" und "Keine Rückmeldung" können nicht bearbeitet werden. InsoSB verwaltet diese selbstständig. Die Zustimmung des Gläubigers wird bei jeder einzelnen Forderung hinterlegt und in diesem Formular als Summe der Stellungnahmen aller Forderungen angezeigt. Nur wenn der Gläubiger bei allen seinen Forderungen zustimmt, wird im Formular "Gläubiger" die Checkbox "Gläubiger stimmt zu" aktiviert.

Gläubiger verzichtet Der Gläubiger verzichtet auf alle seine Forderungen. Die Forderungen werden ebenfalls auf 'Verzicht' gesetzt. Der Gläubiger wird bei der Antragstellung nicht berücksichtigt.

Falls die Einstellung wieder deaktiviert wird, muss bei allen bzw. einigen Forderungen manuell das Kennzeichen 'Verzicht Forderung' bearbeitet werden.
 

Gesetzlicher Vertreter Der gesetzliche Vertreter wird entweder aus der Adressen-Auswahl übernommen oder mit dem Button Neu erfasst . Wie in allen "Adressenfeldern" wird immer der Adressen-Suchbegriff angezeigt (siehe Verweis Eingabe Adresse). Der Button "Löschen" entfernt den gesetzlichen Vertreter nur aus dem Formular. Die Adressdaten stehen weiterhin über "Auswahl Adresse" zur Verfügung (siehe Postempfänger). Eingabe Adresse

Auswahl Adresse


Verfahrens-
bevollmächtigter
Der Verfahrensbevollmächtigte wird entweder aus der Adressen-Auswahl übernommen oder mit dem Button Neu erfasst . Wie in allen "Adressenfeldern" wird immer der Adressen-Suchbegriff angezeigt (siehe Verweis Eingabe Adresse). Der Button "Löschen" entfernt den Verfahrensbevollmächtigten nur aus dem Formular. Die Adressdaten stehen weiterhin über "Auswahl Adresse" zur Verfügung (siehe Postempfänger). Eingabe Adresse

Auswahl Adresse


Geschäftszeichen-
Verfahrens-
bevollmächtigter
Erfassen Sie das (Brief-)Zeichen des Verfahrensbevollmächtigten. Dies wird beim Schriftverkehr als "Ihr Zeichen" eingefügt, sofern der Verfahrensbevollmächtigte Postempfänger ist. Das hier eingegebene Geschäftszeichen des Verfahrensbevollmächtigten wird bei der Erstellung der Antragsformulare gedruckt.

Wenn Sie dem Gläubiger Forderungen zuweisen, wird der Verfahrensbevollmächtigte und sein Geschäftszeichen in die jeweilige Forderung übernommen. Wenn der Gläubiger mehr als eine Forderung geltend macht, können Sie bei der Erfassung der Forderung diese Geschäftszeichen überschreiben.

Dies hat den Vorteil, dass beim Schriftverkehr und bei den Serienbriefen für jede Forderung / Geschäftszeichen ein eigenes Schreiben erstellt wird.


Bemerkung Zu jedem Gläubiger kann eine kurze Bemerkung hinterlegt werden (250 Zeichen).

Inhaltsverzeichnis für Hinweise