InsoSB Anlage 7 A
Schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Verfahren
Besonderer Teil - Musterplan mit Einmalzahlung oder festen Raten
TechRes GmbH


Inhaltsverzeichnis für Hinweise 70

70 Den Musterplan mit Einmalzahlung bzw. festen Raten können Sie verwenden, wenn Sie Ihren Gläubigern eine einmalige oder mehrere regelmäßige (meist monatliche) Zahlungen anbieten. Bitte geben Sie in der dem eigentlichen Zahlungsplan vorangestellten Rubrik zunächst Ihre Gesamtverschuldung (die Summe aller Forderungen Ihrer Gläubiger aus dem Gläubiger- und Forderungsverzeichnis), den Gesamtregulierungsbetrag (die Summe aller im Plan angebotenen Zahlungen) sowie die sich hieraus ergebende Gesamtregulierungsquote an. Bei Ratenzahlungen geben Sie bitte auch an, wie hoch die monatliche Gesamtrate (die Summe Ihrer monatlichen Zahlungen) ist.

Für die Durchführung des Plans besonders wichtig ist die Angabe der Anzahl der Raten, der Zahlungsweise und des Zahlungsbeginns. Auch Sonderzahlungen, die Sie zusätzlich zu den regulären Ratenzahlungen leisten wollen, sind hier genau zu bezeichnen. Soweit diese Angaben für alle Gläubiger in gleicher Weise gelten, machen Sie die Angaben bitte nur in der hierfür vorgesehenen allgemein gültigen Rubrik "Zahlungsweise und Fälligkeit". Nur wenn für einzelne Gläubiger unterschiedliche Regelungen gelten sollen, müssen Sie die Spalte "Zahlungsweise und Fälligkeit" für diese Gläubiger ausfüllen.

Bitte beachten Sie bei der Bestimmung des Zahlungsbeginns, dass Sie die Zahlungen erst aufnehmen können, wenn das Gericht die Annahme des Schuldenbereinigungsplans festgestellt hat. Es empfiehlt sich daher, für den Beginn der Zahlungen keinen festen Zeitpunkt, sondern eine auf die Annahme des Schuldenbereinigungsplans bezogene Regelung vorzusehen (z. B.: "monatlich zum 3. Werktag, erstmals in dem auf die Feststellung der Annahme des Schuldenbereinigungsplans folgenden Monat").

Geben Sie in dem nachfolgenden Zahlungsplan nach der lfd. Nr. aus dem Allgemeinen Teil des Schuldenbereinigungsplans 69 und der Kurzbezeichnung des Gläubigers die Forderungen des Gläubigers, wie im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis 65 erläutert, jeweils nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten aufgeschlüsselt an. Die Aufschlüsselung dient hier zur Information der übrigen Gläubiger, denen das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis nicht zugestellt wird. Geben Sie bitte auch an, ob die Forderung des Gläubigers gesichert ist (z. B. durch eine Lohnabtretung, eine Sicherungsübereignung, ein Pfandrecht oder eine Bürgschaft oder Mithaftung Dritter). Soweit dies der Fall ist, müssen Sie in den Ergänzenden Regelungen (Anlage 7 B) 72 angeben, inwieweit diese Sicherungsrechte von dem Plan berührt werden.

Aus Gründen der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit sind auch im Schuldenbereinigungsplan mehrere rechtlich selbständige Hauptforderungen eines Gläubigers getrennt aufzuführen. Entsprechend ist die Höhe der Einmalzahlung oder Rate für jede Forderung gesondert anzugeben. Auch kann die Regulierungsquote (der prozentuale Anteil aller von Ihnen angebotenen Zahlungen an der Gesamtforderung des Gläubigers) bei mehreren Hauptforderungen eines Gläubigers unterschiedlich sein (etwa wegen nur teilweise bestehender Sicherungsrechte oder bei einer Forderung, deren Berechtigung Sie nicht oder nur teilweise anerkennen).

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