InsoSB Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan TechRes GmbH

Formular
Außergerichtlicher Schulden-
bereinigungsplan
  • Plantyp
  • Zahlungsart
  • Flexible Raten
  • Laufzeit
  • Gläubiger anonym
  • Zahlungen
  • Grenzbetrag Ausgleichszahlung
  • Beginn Zahlungsplan
  • Layout
  • Versicherung
Inhaltsverzeichnis für Hinweis

Programm

Beschreibung

Verweise

Plantyp Es stehen 3 verschiedene Plantypen zur Verfügung:

Plantyp Zahlungsart Laufzeit Zahlungen Ausgleichs-
zahlung
feste Rate variable Raten nur Quote einmal monatlich jährlich
Einmalzahlung x - - - x - - -
ohne Abtretung x x x x - x x ( x )
mit Abtretung x x x x - x x ( x )

Die verschiedenen Plantypen bedingen unterschiedliche Eingaben und Verarbeitung der Parameter sowie je nach Plantyp angepasste Pläne.

Bei Plantyp "mit Abtretung" werden zwei Pläne ausgegeben (vorrangige Zahlungen und Zahlungen nach der Neu-Quotierung).

Bei Plänen mit variablen Raten oder Quotenberechnung können Bemerkungen in den Plan übernommen werden. Die Texte können im Hauptmenü über den Menüpunkt "Bemerkungen zum Plan" angepasst werden.

Ausgleichzahlungen werden nur dann berechnet, wenn vorrangige Forderungen vor Ablauf von 24 Monaten beglichen und der restliche Monatsbetrag über dem eingegebenen Grenzwert liegt. Im anderen Fall wird der Monatsrestbetrag dem Folgemonat zugerechnet.

Der Plantyp 'mit Abtretung' wird nur in Verbindung mit dem Antragsformularsatz 03/2002 angezeigt.

Bemerkungen zum Plan

Zahlungsart Es stehen 3 unterschiedliche Zahlungsarten zur Auswahl.
  • Feste Raten, werden im Antrag auf Anlage 7A (feste Raten) gedruckt.
  • Flexible Raten, werden im Antrag auf Anlage 7A (flexible Raten) gedruckt.
  • Quoten, werden im Antrag auf Anlage 7A (flexible Raten) gedruckt.

Je nach gewählter Zahlungsart werden für den außergerichtlichen Einigungsversuch unterschiedliche Pläne gedruckt. Der Druck der Anlage 7A (feste und flexible Raten) verwendet den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan als Grundlage. Sie müssen daher vor dem Drucken der Anlage 7 einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan erstellt haben.

Die Übernahme des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans in die Anlagen erfolgt soweit wie möglich automatisch. Manuelle Ergänzungen sind nach dem Erstellen der Anlagen möglich. In der Antragsablage unter Antrag finden Sie die entsprechenden Word-Dateien zur weiteren Bearbeitung, z. B.: Anlage7A_fest_Seite_1.doc oder Anlage7A_flex_Seite_1.doc.

Anlage 7A Einmalzahlung und feste Raten

Anlage 7A flexible Raten


Flexible Raten Für den Musterplan mit flexiblen Raten ist der Zahlungsbetrag zu begründen.

Laufzeit Für den Plantyp feste und flexible Raten wird die Laufzeit in Monaten eingegeben. Bei Einmalzahlung wird diese Eingabe für die Erstellung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans ignoriert. Mögliche Eingabewerte sind 25 bis 99 Monate.

Gläubiger anonym In den Zahlungsplänen wird der Gläubiger anonym ausgegeben (Gläubiger_1, Gläubiger_2,...).

Zahlungen Die monatlichen und jährlichen Zahlungen der Gläubiger werden eingegeben. Sie können weiterhin für die monatliche Zahlung den Kalendertag angeben sowie für die jährliche Zahlung den Monat und eine Begründung der Zahlung.

Grenzbetrag Ausgleichszahlung Ausgleichszahlungen werden nur dann berechnet, wenn vorrangige Forderungen vor Ablauf von 24 Monaten beglichen und der restliche Monatsbetrag über dem eingegebenen Grenzwert liegt. Im anderen Fall wird der Monatsrestbetrag dem Folgemonat zugerechnet.

Nur für Antragsformular 03/2002.
Antragsformular 03/2002

Beginn Zahlungsplan Datum, ab wann der Zahlungsplan beginnen soll.

Layout Layout 'B' ist der Standardplan für feste oder flexible Ratenzahlungen. Nur wenn der Plan mit einem der beiden Layouts erstellt wurde (in der Vorschau angezeigen) werden die amtlichen Formulare entsprechend  ausgefüllt.

Plantyp 'D' wird in der Regel mit dem Sukzessiv-Plan verwendet, kann aber auch für feste oder flexible Raten genutzt werden.
Der Plantyp 'D' kann im außergerichtlichen Einigungsversuch eingesetzt werden, jedoch muss vor der Erstellung der Antragsformulare Plantyp 'A' oder 'B' erstellt werden.

Versicherung Nach der Tabelle kann im Plan optional die Versicherung des Gläubigers nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO gedruckt werden.


Inhaltsverzeichnis für Hinweise