InsoSB Forderungen TechRes GmbH

Formular
Forderungen
  • Grund der Forderung
  • Hauptforderung
  • Fälligkeit der Forderung
  • Zinsen bis Stichtag
  • Zinsforderung
  • Kostenforderung
  • Grund der Kosten
  • Forderung verzichten
  • Lohnabtretung
  • Eigenschaften der Forderung
  • Zustimmung zum außergerichtlichen Plan
  • Zeichen der Forderung
  • Verfahrensbevollmächtigter
  • Geschäftszeichen Verfahrensbevollmächtigter
  • Gläubiger-Gruppe
  • Zahlungsweise an Gläubiger
  • Bemerkung
Inhaltsverzeichnis für Hinweise

Anlage 6


Programm

Beschreibung

Verweise

Verwaltung Forderungsdaten

Grund der Forderung Begründung der Forderung

Hauptforderung Erfassen Sie den Betrag der Hauptforderung in €.

Fälligkeit der Forderung Datum der Fälligkeit zur Berechnung der Forderungshöhe der Zinsforderung. Eingabe Datum

Zinsen bis Stichtag Stichtag (Datum) der Berechnung der Forderungshöhe der Zinsforderung. Eingabe Datum

Zinsforderung Erfassen Sie den Betrag der geltend gemachten Zinsen in €.

Kostenforderung Erfassen Sie die vom Gläubiger geforderten Kosten in €.

Grund der Kosten Begründung der Forderung für die Kosten.

Forderung verzichten Gläubiger verzichtet auf die Forderung. Diese Forderung wird nicht bei der Antragstellung berücksichtigt.

Lohnabtretung Kennzeichnen Sie, ob die Forderung vorrangig ist und welchem Rang diese zugeordnet ist. Die Forderung gilt als vorrangig, wenn die Checkbox aktiviert und eine Rangnummer eingegeben wurde.

Die Eingabe der Rangnummer ist nicht zwingend. Im Formular Gläubiger und Forderungen kann über den Button 'Abtr.-Gl.' die Zuordnung der Rangnummer erfolgen. Die Rangnummer wird automatisch in Anhängigkeit des Datums berechnet und eingetragen.

Eigenschaften der Forderung Erfassen Sie, ob die Forderung von einer nahestehenden Person vorgenommen wird, oder ob die Forderung tituliert oder gesichert ist.

Zustimmung zum außergerichtlichen Plan Die eingegangene Zustimmung oder Ablehnung auf den außergerichtlichen Schuldenregulierungsplan wird mit Datum angegeben. Die Zustimmung oder Ablehnung jeder einzelnen Forderung des Gläubigers wird bewertet. Das Ergebnis wird im Formular "Gläubiger" zusammengefasst.

Zeichen der Forderung Wird automatisch bei der Erfassung einer neuen Forderung aus den Gläubigerdaten übernommen ("Geschäftszeichen des Gläubigers"). Wenn der Gläubiger mehr als eine Forderung geltend macht, überschreiben Sie die automatische Vorgabe mit dem jeweiligen Geschäftszeichen der Forderung.

Bei der Brieferstellung für Gläubiger, Einzel- wie Serienbrief, wird diese Eingabe als "Ihr Zeichen" angegeben, sofern kein Verfahrensbevollmächtigter als Post-Empfänger vorgesehen ist. Bei gesetzlichen Vertretern wird ebenfalls das "Zeichen der Forderung" als "Ihr Zeichen" ausgewiesen.


Verfahrens-
bevollmächtigter
Der Verfahrensbevollmächtigte wird automatisch bei der Erfassung einer neuen Forderung aus den Gläubigerdaten übernommen. Sofern der Verfahrensbevollmächtigte als Post-Empfänger vorgesehen ist, wird bei der Brieferstellung für Gläubiger, Einzel- wie Serienbrief, diese Eingabe als "Ihr Zeichen" angegeben.

Wenn für einen Gläubiger mehr als ein Verfahrensbevollmächtigter verwaltet werden muss, können Sie diesen bei der Eingabe der Forderung erfassen. Die Eingabe des Verfahrensbevollmächtigten bei der Forderung wird nur bei der Erstellung des Schriftverkehrs verwendet. Bei der Erstellung des Antrags wird der Verfahrensbevollmächtigte aus den Gläubigerdaten gedruckt.

Der Verfahrensbevollmächtigte kann entweder aus der Adressen-Auswahl übernommen oder mit dem Button Neu erfasst werden. Wie in allen "Adressenfeldern" wird immer der Adressen-Suchbegriff angezeigt (siehe Verweis "Eingabe Adresse"). Der Button "Löschen" entfernt den Verfahrensbevollmächtigten nur aus dem Formular. Die Adressdaten stehen weiterhin über "Auswahl Adresse" zur Verfügung. (siehe Postempfänger).

Eingabe Adresse

Auswahl Adresse


Geschäftszeichen-
Verfahrens-
bevollmächtigter
Wird automatisch bei der Erfassung einer neuen Forderung aus den Gläubigerdaten übernommen ("Geschäftszeichen des Verfahrensbevollmächtigten"). Wenn der Gläubiger mehr als eine Forderung geltend macht, überschreiben Sie die automatische Vorgabe mit dem jeweiligen Geschäftszeichen der Forderung.

Bei der Brieferstellung für Gläubiger, Einzel- wie Serienbrief, wird diese Eingabe als "Ihr Zeichen" angegeben, sofern der Verfahrensbevollmächtigte als Post-Empfänger vorgesehen ist.


Gläubiger-Gruppe Nur für Sukzessiv-Plan
Die Forderungen können im Detail-Plan, unabhängig von den bei 'Gläubiger und Forderungen' erfassten Eigenschaften, einer beliebigen Gruppe zugeordnet werden.
Plan Details

Zahlungsweise an Gläubiger Nur für Sukzessiv-Plan
Art der Auszahlungen an die Gläubiger
Plan Details

Bemerkung Bemerkungen zur Forderung. Nur Intern. Wird nicht gedruckt.  

Inhaltsverzeichnis für Hinweise