InsoSB 2014 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens TechRes GmbH


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1 In der Kopfzeile des Hauptblattes tragen Sie bitte nur Ihren Vor- und Nachnamen mit Postanschrift und der Telefonnummer, unter der Sie tagsüber in der Regel erreichbar sind, sowie ggf. den Namen Ihres Verfahrensbevollmächtigten ein; die vollständigen Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrem Verfahrensbevollmächtigten werden in der Anlage 1 (Personalbogen) erfasst. Bitte setzen Sie Ihren Vor- und Nachnamen auch in die Kopfzeile aller Anlagen zum Eröffnungsantrag ein.

2 Das für Ihren Insolvenzantrag zuständige Amtsgericht wird Ihnen in aller Regel von der geeigneten Person oder Stelle, die das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs bescheinigt hat, genannt. Sie können das zuständige Insolvenzgericht aber auch bei jedem Amtsgericht erfragen.

3 Mit dem Eröffnungsantrag erklären Sie, dass Sie nach Ihrer Einschätzung zahlungsunfähig sind oder dass Zahlungsunfähigkeit unmittelbar bevorsteht. Auf Grund des Eröffnungsantrags kann das Gericht alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um Ihr noch vorhandenes Vermögen zu sichern. Kommt es auf Grund Ihres Eröffnungsantrags zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der Ihr pfändbares Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt. Nach Abschluss dieser Verteilung wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und es schließt sich, wenn Sie einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt haben, die so genannte Wohlverhaltensperiode 20 an.

4 Der Antrag auf Restschuldbefreiung kann nur in Verbindung mit einem eigenen Eröffnungsantrag gestellt werden. Er ist aber nicht Voraussetzung für die Durchführung des Insolvenzverfahrens, sodass Sie an dieser Stelle eindeutig erklären müssen, ob Sie einen Restschuldbefreiungsantrag stellen oder nicht. Wenn das Insolvenzverfahren nicht bereits durch einen erfolgreichen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan 66 beendet wird, können Sie die Befreiung von Ihren Verbindlichkeiten nur durch einen Antrag auf Restschuldbefreiung oder durch ein Insolvenzplanverfahren erlangen. Andernfalls können die Gläubiger ihre Forderungen, wenn sie nicht im Insolvenzverfahren erfüllt worden sind, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens weiterhin geltend machen. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen, insbesondere also Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den Sie vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt haben, aus einem Steuerschuldverhältnis, wenn Sie damit wegen einer Steuerstraftat (Steuerhinterziehung, § 370 Abgabenordnung [AO]; gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel, § 373 AO; Steuerhehlerei, § 374 AO) rechtskräftig verurteilt worden sind, sowie Geldstrafen.

Wenn Sie den Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, müssen Sie zu Nummer II. 2. a) weiter erklären, ob Sie bereits früher einen solchen gestellt haben. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Nummern II. 2. b) und c) nicht mehr ausfüllen. Haben Sie hingegen bereits früher einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, geben Sie dies unter Nennung des Datums, des Aktenzeichens und des betroffenen Gerichts an. In diesem Fall erklären Sie zu Nummer II. 2. b) zudem, ob und wann Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde.

Wurde die Restschuldbefreiung versagt, muss auch noch der konkrete Versagungsgrund unter Nummer II. 2. c) angegeben werden. Den betreffenden Versagungsgrund können Sie dem Beschluss des Gerichts entnehmen. Eine Insolvenzstraftat liegt vor bei einer Verurteilung wegen Bankrotts, §§ 283, 283a Strafgesetzbuch (StGB), wegen Verletzung der Buchführungspflicht, § 283b StGB, und wegen Gläubigerbegünstigung, § 283c StGB. Die Versagung der Restschuldbefreiung nach §§ 287 Abs. 1 Satz 3, 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO liegt vor, wenn Sie bereits in einem früheren Verfahren die zu Nummer II. 2. geforderten Angaben vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig oder unvollständig erklärt haben.

5 Diejenigen Anlagen, die Sie Ihrem Insolvenzantrag zwingend beifügen müssen, sind bereits angekreuzt. Wenn Sie einen Restschuldbefreiungsantrag stellen, ist zusätzlich die Abtretungserklärung (Anlage 3) beizufügen. Als Anlage 7 A müssen Sie als Besonderen Teil des Schuldenbereinigungsplans entweder einen der beiden Musterpläne 70 , 71 oder einen sonstigen Plan beifügen. Wenn Sie neben den in Anlage 7 B enthaltenen Ergänzenden Regelungen weitere Erläuterungen zu dem Schuldenbereinigungsplan machen wollen, können Sie die Anlage 7 C einreichen.

Welche Ergänzungsblätter zum Vermögensverzeichnis Sie beifügen, geben Sie nur im Vermögensverzeichnis (Anlage 5) 30 an.

6 Auf Grund Ihrer gesetzlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflicht sind Sie nicht nur verpflichtet, selbst vollständig Auskunft über Ihre Vermögensverhältnisse zu erteilen; Ihnen obliegt es auch, auf Verlangen des Gerichts Dritte von ihrer Pflicht zur Verschwiegenheit zu entbinden. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

7 Machen Sie die Angaben zu Nummer II. 2. Buchstabe b und c sorgfältig und umfassend, da Sie deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu versichern haben. Geben Sie diese Erklärung und Versicherung nicht ab, ist Ihr Antrag auf Restschuldbefreiung unzulässig. Machen Sie insoweit vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben, kann Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden. Bei vorsätzlich falschen Angaben können Sie sich wegen Betruges nach § 263 StGB strafbar machen.

8 Ihre eigenhändige Unterschrift ist Voraussetzung für einen wirksamen Eröffnungsantrag. Bitte unterschreiben Sie auch die Anlagen zum Eröffnungsantrag, soweit dies in den Vordrucken vorgesehen ist, nämlich die Abtretungserklärung, die Vermögensübersicht, das Vermögensverzeichnis sowie das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis.

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